Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ab sofort für alle Leistungen der Greiner marketing+consulting, es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte.

1. Angebot und Preise

Sämtliche von Greiner marketing+consulting abgegebenen Angebote sind freibleibend. Erst mit der schriftlichen Bestätigung von Aufträgen durch Greiner marketing+consulting werden diese für Greiner marketing+consulting verbindlich. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Voraussetzung für alle genannten Festpreise sind die ausgewiesenen Leistungen sowie die pünktliche Lieferung der Kundenvorlagen in vereinbarter Form und die genaue Einhaltung der festgelegten Termine, Abstimmungsschritte und Freigaben. Insbesondere gelten folgende Grundlagen:

  1. Vorgegebene Logos und Bildelemente werden vom Auftraggeber als fertige, für Greiner marketing+consulting verarbeitbare Daten kostenfrei zur Verfügung gestellt.
  2. Bei Fotoaufnahmen wird die freie und pünktliche Anlieferung aller zu fotografierenden Materialien, Ausstattungen und Accessoires vorausgesetzt.
  3. Alle Fotokalkulationen eines Werbeträgers beziehen sich auf eine Durchführung an einer Location innerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit einem Leistungsaufwand von einem Arbeitstag.
  4. Sämtliche Druckvorstufenarbeiten sind ohne zusätzliche aufwendige Bildbearbeitung und ohne Freistellung kalkuliert.
  5. Sämtliche Abstimmungsschritte erfolgen schriftlich per Fax, Brief oder Kurier. Abstimmungen auf elektronischem Wege (insbesondere zur Freigabe von Vorlagen) sind nicht verbindlich, weil es zu Fehlübertragungen kommen kann. Persönliche Kundenbesuche und Reisekosten sind nur dann in den Festpreisen enthalten, wenn sie ausdrücklich schriftlich in den Leistungsbeschreibungen genannt werden. Zusatzleistungen werden extra berechnet. Ein entsprechendes Angebot wird dem Auftraggeber vorab zur Genehmigung vorgelegt.
  6. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstands werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden
  7. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter/übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet.
  8. Bestellungen auf unserer Website sind bindende Angebote zum Abschluß eines Kaufvertrags über die angebotenen Waren.
  9. Zusatzkosten, wie z. B. die Erstellung eines Korrekturabzugs, Datenkonvertierung sowie ähnliche Arbeiten, die von der Greiner marketing+consulting GmbH ausgeführt werden müssen, werden mit 60 Euro zzgl. Mwst. pro Stunde berechnet.

2. Auftragserteilung

Erteilte Aufträge sind nach Erhalt der Auftragsbestätigung Festaufträge,wenn der Auftragsbestätigung nicht sofort widersprochen wird. Die in der Auftragsbestätigung genannten Termine sind für beide Seiten verbindlich und können nicht einseitig, ohne Zustimmung des anderen Vertragspartners, geändert werden. Sofern durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, Ausfallzeiten entstehen, werden diese dem Auftraggeber berechnet. Dies gilt auch für Unterbrechung und vorzeitigen Abbruch eines Auftrages, wenn die Ursache dafür nicht von der Greiner marketing+consulting GmbHzu vertreten ist.

3. Verpackungs- und Versandkosten

Verpackungs- und Versandkosten gehen - soweit nicht anders angegeben - zu Lasten des Auftraggebers. Bei Lieferung an die Greiner marketing+consulting GmbH trägt der Auftraggeber die Fracht- und Portokosten frei Haus Gräfelfing.

4. Nutzungsrecht

Der Auftraggeber nutzt die von Greiner marketing+consulting erbrachten Leistungen ausschließlich für den vorher vereinbarten Zweck. Darüber hinausgehende Nutzungen müssen vorher schriftlich vereinbart und aus urheberrechtlichen Gründen vertraglich geregelt sein. Die Nutzungsrechte an Konzepten, Strategien und Gestaltungen, die ausschließlich im Kundenauftrag erstellt werden, gehen auf den Auftraggeber über, soweit Rechte Dritter nicht berührt sind. Soweit Rechte Dritter betroffen sind (insbesondere bei Bildmaterial aus Bildarchiven und/oder der Verwendung bestehender Konzepte), beschränkt sich das Nutzungsrecht auf den vereinbarten Zweck.

5. Zahlung

  1. Bestellungen über unseren Webshop: Die Zahlung hat sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug zu erfolgen. Eine etwaige Skontovereinbarung bezieht sich nicht auf Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
  2. Sonstige Aufträge: Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wird, ohne Rücksicht auf evtl. vorzubringende Beanstandungen innerhalb von 10 Tagen ab dem Datum der Rechnung rein netto fällig. Wird die Zahlungsfrist überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz berechnet werden. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Greiner marketing+consulting über den Betrag verfügen kann. Bei einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Co. KG übernimmt der jeweilige Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin neben der Gesellschaft die persönliche Haftung für die eingegangene Zahlungsverpflichtung mit der Firma Greiner marketing+consulting einem Geschäftsbereich der video4net GmbH und steht für die Zahlung der jeweiligen Rechnungssaldos persönlich ein. Greiner marketing+consulting kann für alle Dienstleistungen eine angemessene Vorauszahlung verlangen. Fremdkosten, insbesondere Media- und Produktionskosten, können als komplette Vorauszahlung berechnet werden.

6. Lieferung

Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Greiner marketing+consulting / video4net GmbH gegen den Auftraggeber sein Eigentum.
Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an die video4net GmbH ab. Die Greiner marketing+consulting / video4net GmbH nimmt die Abtretung hiermit an.

Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für Greiner marketing+consulting bestehenden Sicherheiten dessen Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so ist Greiner marketing+consulting auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Übersicherung von Greiner marketing+consulting beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl von Greiner marketing+consulting verpflichtet.

8. Beanstandungen/Gewährleistungen

  1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreiferklärung/Fertigungsreiferklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
  2. Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, versteckte Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen.
  3. Bei berechtigten Beanstandungen ist Greiner marketing+consulting zunächst nach ihrer Wahl zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Kommt die Greiner marketing+consulting GmbH dieser Verpflichtung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach oder schlägt die Nachbesserung trotz wiederholten Versuchs fehl, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen.
  4. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
  5. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt. Darüber hinaus ist die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ausgeschlossen.
  6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Greiner marketing+consulting GmbH nur bis zur Höhe des Auftragswerts.
  7. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der Greiner marketing+consulting GmbH. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die Greiner marketing+consulting GmbH ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
  8. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg auf 15 %.
  9. Vom Auftraggeber angelieferte Daten müssen den Vorgaben von Greiner marketing+consulting entsprechen. Farbabweichungen bzw. Qualitätseinbußen bei der Qualität des Endprodukts können nicht beanstandet werden, wenn kein farbverbindlicher Ausdruck an Greiner marketing+consulting übersandt wurde (z. B. bei der Bestellung über Internet). Ergibt sich ein schlechtes Druckergebnis aufgrund eines Gesamtfarbauftrags von über 300%, so ist dies ebenfalls kein Reklamationsgrund.
  10. Wir behalten uns vor, Sonderfarben in Euroskala zu drucken.

9. Haftung

Für verschuldete Fehler bei der Durchführung der zu erbringenden Leistung haftet Greiner marketing+consulting bis zur Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag. Weiter gehende Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, aus Verletzung von Pflichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sowie weiter gehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche von Kaufleuten aus Unmöglichkeit und Verzug sind ebenfalls ausgeschlossen; im übrigen sind sie auf die Höhe des Rechnungsbetrages für den betreffenden Auftrag begrenzt. Der Ausschluss und die Begrenzung der Haftung entfallen, sofern  Greiner marketing+consulting Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat. Im kaufmännischen Verkehr haftet Greiner marketing+consulting darüber hinaus auch nicht für den Vorsatz und für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen. In den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung von Greiner marketing+consulting für grobe Fahrlässigkeit auf den zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses voraussehbaren Schaden begrenzt.  Die meisten der von  Greiner marketing+consulting Dienstleistungen basieren auf den Vorgaben und Briefings des Auftraggebers. Für Fehler, Missverständnisse und Veränderungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Auftraggeberszurückzuführen sind, haftet ausschließlich der Auftraggeber selbst.
Greiner marketing+consulting legt dem Auftraggeber regelmäßig Zwischenergebnisse, Entwürfe und Vorschläge vor, die vom Auftraggeber innerhalb einer vorgegebenen Zeit zu kontrollieren, zu genehmigen oder sofort zu korrigieren sind. Wird diese Zeitvorgabe durch den Auftraggeber überschritten, ohne dass dies vorher mit Greiner marketing+consulting schriftlich abgestimmt
wurde, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Zeitverzögerungen und die damit verbundenen Kosten.
Der Auftraggeber befreit Greiner marketing+consulting von allen etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verstoßes der von ihm zur Verfügung gestellten Vorlagen gegen gesetzliche Vorschriften. Beanstandungen müssen spätestens innerhalb von vier Wochen nach den jeweiligen Leistungsberichten geltend gemacht werden. Andernfalls sind die Gewährleistungs- und
Besserungsansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht außerhalb des kaufmännischen Verkehrs bei nicht offensichtlichen Mängeln.
Greiner marketing+consulting übernimmt keine Haftung für Schreibfehler in den Leistungsbeschreibungen..

10. Konkurrenzausschluss

Greiner marketing+consulting akzeptiert prinzipiell keine Regelungen zum Konkurrenzausschluss und ist ausdrücklich berechtigt, für gleiche und ähnliche Produkte und Hersteller tätig zu werden.

11. Gewährleistung

Für alle Aufträge gelten die Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Die vertrauliche Behandlung der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen wird die Greiner marketing+consulting GmbH im Rahmen der für Werbeagenturen üblichen Arbeitsweise sicherstellen. Greiner marketing+consulting übernimmt für die von ihr erstellten Texte, Gestaltungen und Maßnahmen keine Rechtsprüfung. Diese Prüfungen übernimmt der Auftraggeber über seine eigenen Rechtsberater.

12. Mediaschaltung

Die Schaltzusagen für alle Medien werden für Greiner marketing+consulting erst dann rechtsverbindlich, wenn eine verbindliche Rückbestätigung durch die betreffenden Werbeträger vorliegt.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist München. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.

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